Nicht überall ist eine Liebesheirat selbstverständlich. Vor allem in den muslimischen Ländern ist es auch heute noch üblich, dass den Heranwachsenden ihr Partner ausgewählt wird. Das ist der Fall bei einer arrangierten Heirat bzw. einer Zwangsheirat. Letztere liegt dann vor, wenn ein Partner sich zur Heirat genötigt fühlt, weil er keine Zustimmung gegeben hatte. Man kann gar nicht genau zwischen arrangierter und Zwangsehe unterscheiden, da es jeder der Beteiligten selbst beurteilt, ob er zur Ehe gezwungen wurde. Schon ein Liebesheirat ist eine wichtige Entscheidung, die das ganze Leben beeinflusst.
Das kann mental sowohl bei der Braut als auch beim Bräutigam zu Stress oder Anspannungen führen. Wird von außen noch ein hoher Druck ausgeübt und sind die Erwartungen hoch, dann kann man kaum objektiv einschätzen, ob es sich um einen Zwang handelt. Deutschland verbietet unter Strafe gemäß § 236 StGB die Zwangsehe.
Wenn sich die beide Ehepartner nicht trauen, gegen die Trauung zu protestieren oder sich ihr zu entziehen, dann liegt Zwang vor. Meist folgen Drohungen, Prügel, Beschimpfungen oder sogar Morde durch die Mitglieder der betreffenden Familie. Auch in Königshäusern, z. B. England oder Schweden, ist nicht unbedingt Liebe das entscheidende Kriterium für eine Eheschließung. Hier spielen Standesdenken und Etikette eine große Rolle. Wie gut ist es da zu wissen, dass wir in Deutschland nach europäischen Normen eine Liebesheirat erleben dürfen.